Vergütung
Für eine Beratungsleistung oder einer außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit kann ich eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen.
Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes und nach den im RVG geregelten Gebührensätzen.
Diese sind für die gerichtliche Tätigkeit genau bestimmt. Für die außergerichtliche Tätigkeit gibt es einen Spielraum innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens, der je nach Bearbeitungsaufwand und Bedeutung der Sache ausgeschöpft werden kann.
Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Vergütung höchstens 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
In aller Regel kommt bei mir ausschließlich diese gesetzliche Vergütung zur Anwendung.
In besonderen Einzelfällen kann aber auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder einer Vergütung nach Zeitaufwand erfolgen.
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